Zum Hauptinhalt springen

Update Telematikinfrastruktur – Die vergangenen acht Monate – das Grauen geht weiter!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie mit diesem Update über Neuerungen und die aktuellen Entwicklungen zum Thema Telematikinfrastruktur informieren. Seit der Verhandlung unserer Klage gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur vor dem Sozialgericht München sind inzwischen acht Monate vergangen.

Mit Schreiben vom 4. März hat unser Anwalt beim Landessozialgericht Bayern beantragt die Entscheidung des Sozialgerichtes München aufzuheben (Berufung). Am 30.3. hat das Bayerische Landessozialgericht bestätigt, dass die Berufung gegen das Urteil des SG München vom 26.01.2023 (Az.:S 38 KA 190/20) am 24.03.2023 eingegangen sei.

Am 3.5. erreichte uns die Anfrage des Bayerischen Landessozialgerichtes, ob wir damit einverstanden seien, wenn das Verfahren im Hinblick auf das beim BSG anhängige
Verfahren B 6 KA 23/22 ruhe.  Nach Beratung des Vorstandes des BFAV teilte unser Rechtsanwalt dem Bayerischen Landessozialgericht am 5. Mai mit, dass wir mit einem Ruhen des Verfahrens nicht einverstanden sind.
Mit einem Schreiben vom 23. Mai hat dann unser Rechtsanwalt zu den Berufungserwiderungen der Beklagten (KVB) und der Beigeladenen (gematik) Stellung genommen. Seitdem hat es keinen weiteren Schriftwechsel mit dem Bayerischen Landessozialgericht mehr gegeben, eine Terminierung der Verhandlung von Seiten des Landessozialgerichtes ist bisher nicht erfolgt.

eAU

Nach wie vor wird uns in Zuschriften berichtet, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung ein Ärgernis für alle Beteiligten darstellt. Am Ende des Tages stellen viele Kolleginnen & Kollegen immer wieder fest, dass einzelne eAUs nicht verschickt worden sind. Diese Fehler müssen dann händisch nachgearbeitet werden oder im schlimmsten Falle müssen die eAUs nachträglich per Post an die Krankenkassen verschickt werden. Die Arbeitgeber sind zum großen Teil über den Mehraufwand und die Mehrkosten im Umgang mit den elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verärgert. Selbst Krankenkassenmitarbeiter teilten einzelnen Ärzten vertraulich mit, dass sie froh seien, wenn sie eine analoge AU bekämen.
Die Softwarehäuser der Praxis Verwaltungssysteme haben mittlerweile fast vollständig den Druck der bisherigen Arbeitsunfähigkeitsformulare (Muster 1 = gelber Schein) eingestellt. Für den analogen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht damit nur noch die sogenannten AU-Stylesheets zur Verfügung. Der Ausdruck erfolgt auf 3 DIN 4 Blätter (jeweils 1x für den Arbeitgeber, 1x für die Krankenkassen, 1x für den Patienten) und wird vom Arzt unterschrieben ausgehändigt.

eRp

Mit Wirkung vom 1.1.2024 wird das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt. Nach bisherigen Informationen kämen die Honorarabzüge von 1% des GKV Honorars bei Nicht-Bedienung des eRP zum 1. April 2024, da dann erst frühestens die Digitalisierungsgesetze in Kraft treten könnten. Aus den bisherigen Veröffentlichungen ist nicht zu erkennen, dass sich der Honorarabzug von 2,5% für die nicht an die TI angeschlossenen Kolleginnen & Kollegen erhöhen wird. Es wäre sachlich auch nicht nachvollziehbar, da die nicht an die TI angeschlossenen Kolleginnen & Kollegen de facto keine elektronischen Rezepte ausstellen können. Der Bedruck des Musters 16 (rosa Rezept) muss durch die PVS weiter vorgehalten werden, da das elektronische Rezept nicht für alle Kostenträger gilt und im Falle des Ausfalls der TI dieser Vordruck weiterhin zu nutzen ist. 
Viele Praxen, die bereits mit dem elektronischen Rezept arbeiten, beklagen den deutlich höheren Zeitaufwand für die Ausstellung eines eRP gegenüber dem Papierrezept.

Das E-Rezept in der Praxis. - 20 Sekunden zeitlicher Mehraufwand pro Rezept - YouTube      

Jede Praxis, die an die TI angeschlossenen ist, sollte deshalb im Vorfeld prüfen, ob es für die spezielle Praxissituation günstiger ist, den 1% Honorarabzuges in Kauf zu nehmen oder den Honorarverlust durch den erhöhten Zeitaufwand bei der Ausstellung des eRP zu akzeptieren. Dies wird letztendlich davon abhängig sein, wie viele Rezepte pro Tag in einer Praxis ausgestellt werden.

ePA

Die elektronische Patientenakte soll ab Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden. Nach den bisherigen Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll jeder Arzt verpflichtet werden, nach der Behandlung eines Patienten die ePA zu befüllen. Der Zeitbedarf eines Arztes für das Befüllen der ePA wurde kürzlich vom BGM von 3 Minuten auf 1 Minute reduziert (pro Patienten und pro Quartal). Laut Gesundheitsministerium würden sich demnach die Befüllungskosten der ePA von jährlich knapp 900 auf knapp 300 Millionen Euro verringern. Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass eine gewissenhafte ePA-Befüllung unter 10 Minuten Arztzeit nicht zu machen sei. 
Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, hat Zweifel an den ePA Plänen und der geplanten Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte. In einem Interview im Deutschlandfunk führte Kelber am 20. August aus, dass durch die geplante Optout- Widerspruchslösung Misstrauen gegen Patientinnen und Patienten ausgestrahlt werde. „Nach dem Motto, Du hast sie bisher nicht gut genug genutzt, jetzt muss ich Dich zu Deinem Glück zwingen“, kritisierte Kelber. Dabei habe die elektronische Patientenakte in der aktuellen Form kaum Nutzen.
Im August ist der Referentenentwurf des „Digitalisierungsbeschleunigungs-Gesetzes“ aus dem Haus Lauterbach bekannt geworden.  Darin soll geregelt werden, dass auch die Krankenkassen Zugriff zu den Daten der Patienten haben, um diese „unabhängig vom Arzt zu beraten“. Dies würde faktisch die Abschaffung des Arzt-Patientengeheimnisses bedeuten, die ärztliche Schweigepflicht, die 2000 Jahre lang Grundlage einer jeden Arzt-Patient-Beziehung war und deren Verletzung nach wie vor hoch strafbewehrt ist, würde damit beendet.
Aus den Daten in der ePA kann dann auch ungefragt der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) befüllt werden. Gegen diesen Datenabfluss ist bisher kein Widerspruchsrecht für den Patienten oder den Arzt vorgesehen.

Digital contra Analog

Die Hauptpost in Kulmbach war aufgrund eines Ausfalls des Servers letzte Woche für 4 Tage geschlossen. Nichts ging mehr, weder Bank- noch Postgeschäfte waren möglich. Wieweit machen wir unsere Praxen von digitalen Abläufen abhängig? Müssen auch wir bei einem Ausfall des Computersystems die Praxis schließen? Oder haben wir noch die Möglichkeit, analog eine Minimalversorgung aufrechtzuerhalten? Inwieweit machen wir uns vom guten Willen der Techniker des PVS-Systems abhängig? Bei der Post in Kulmbach braucht es 4 Tage bis der Techniker den Server wieder zum Laufen brachte. Können wir uns diese Umsatzausfälle leisten?
Alexandra Obermeier vom Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht – BfDS stellte mir einige interessante Quellen zur Digitalisierung zur Verfügung, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Kieser:  Big Data in der klinischen Forschung – Vieles ist Wunschdenken
https://www.aerzteblatt.de/archiv/209455/Big-Data-in-der-klinischen-Forschung-Vieles-ist-noch-Wunschdenken

Ein exzellenter Artikel über "Qualität und Nutzen künstlicher Intelligenz in der Patientenversorgung": https://www.aerzteblatt.de/archiv/232606/Qualitaet-und-Nutzen-kuenstlicher-Intelligenz-in-der-Patientenversorgung

Ein Gutachten der Philologen Verbandes NRW aus 2022, in dem sie Stellung beziehen zur Digitalisierung in Schulen.

https://phv-nrw.de/wp-content/uploads/2022/09/PhV-NRW-Gutachten-Digitale-Welt-im-Diskurs-150dpi.pdf

Zusammenfassung


  1. Das Gutachten bezieht sich auf die Digitalisierungsstrategie der deutschen Bildungspolitik insgesamt, exemplarisch dargelegt am „Impulspapier II“ des NRW-Schulministeriums und an den KMK-Empfehlungen zum „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“.

  2. Es besteht bei aller geäußerten Kritik kein Dissens darüber, dass Digitalisierung ein nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens einschneidend prägendes Phänomen und insofern weit mehr als nur ein Medium, nämlich eine neue Form von Kulturtechnik,
ist. Dieser Herausforderung müssen sich Schulen stellen, nicht nur hinsichtlich der Vermittlung instrumenteller Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien, sondern auch bezogen auf die Reflexion der damit einhergehenden weitreichenden Folgen.

  3. Bei der Auseinandersetzung mit der Digitalisierungsstrategie muss grundsätzlich zwischen dem politischen Diskurs über Digitalisierung und dem Phänomen der Digitalisierung selbst unterschieden werden. Ersterer besteht in der hier zur Debatte stehenden Strategie vornehmlich aus spekulativen, wenn nicht utopischen Projektionen über die segensreichen Wirkungen der Digitalisierung; bei dem Phänomen geht es vor allem um eine theoretisch und empirisch begründete Auseinandersetzung mit den erkennbaren Erscheinungsformen des Digitalen.

  4. In diesem Sinne ist der für die Strategie tragende Begriff der „digitalen Welt“ ein reines Diskursphänomen, das dazu dient, den durch die Digitalisierung erst herbeizuführenden Zustand als bereits gegeben darzustellen. Damit werden offene, kontroverse Debatten  verhindert und die Alternativlosigkeit der politisch vorgezeichneten Entwicklung suggeriert.

  5. Mit dieser Absicht einher geht die Implementationsstrategie, einen normativen Rahmen für die schulische Umsetzung der Digitalisierung vorzugeben, dabei zugleich aber die Möglichkeit offener Abstimmungsprozesse zwischen den beteiligten Akteuren zu behaupten. Es handelt sich also um eine als „Bottom-up“ getarnte „Top-down“-Strategie, bei der offen ist, inwiefern sie nach den Erfahrungen der Bildungsreform der 1970er-Jahre und späterer Schulentwicklungsprojekte erfolgreich sein kann.

  6. Die Digitalisierungsstrategie hat einen eindeutigen technisch-ökonomischen Akzent, wie u. a. die Rede von „Bildung 4.0“ zeigt. Damit wird, trotz gegenteiliger Beteuerungen, die pädagogische Seite als für die Schulentwicklung ausschlaggebender Faktor vernachlässigt, womit auch die professionelle Freiheit der Lehrkräfte gefährdet erscheint.

  7. Der problematischste Aspekt der Digitalisierung, zugleich aber auch der Faktor, auf dem die größten Hoffnungen ihrer Apologeten ruhen, sind die Learning Analytics, deren didaktischer Nutzen begrenzt ist, da sie Lernprozesse Algorithmen unterwerfen, aber in bisher nicht gekanntem Umfang die Kontrolle von Lernenden, Lehrenden und Schulen ermöglichen.

  8. Die häufig als Vorzug digitaler Medien angeführte Individualisierung hat nichts mit Subjektbildung im Sinne einer möglichst breiten Entdeckung und Entfaltung persönlicher Potenziale zu tun, sondern eher mit der selbstverantwortlichen Anpassung an Fremd-steuerung. Eine individuellere Förderung schwächerer Schülerinnen und Schüler durch digitale Medien ist zwar möglich, aber erst dann, wenn eine Lehrkraft als unterstützende
Instanz hinzutritt. Das Abarbeiten digital dem Lernniveau angepasster Aufgaben darf nicht mit Förderung verwechselt werden.

  9. Aus dem zuletzt genannten Grund ist auch die Behauptung, durch den Einsatz digitaler Medien ließe sich die Chancengerechtigkeit erhöhen, skeptisch zu beurteilen. Bisher gibt es keine einschlägigen Belege dafür, sondern eher für das Gegenteil. Gesellschaftlich entstandene Probleme können nicht allein technisch gelöst werden.

  10. Insgesamt lassen sich die den digitalen Medien zugeschriebenen Vorzüge bisher nur sehr bedingt empirisch untermauern. In diesem Zusammenhang kann es auch problematisch sein, wenn die Lernwirksamkeit neuer Lernprogramme erst durch ihren schulischen Einsatz experimentell überprüft wird und Schülerinnen und Schüler somit als Versuchspersonen fungieren.

  11. Unstrittig ist dennoch, dass digitale Medien eine didaktische Bereicherung des Unterrichts darstellen können, sei es als Ergänzung traditioneller Medien
oder in begründeten Fällen auch ausschließlich; dass ihr sinnvoller Einsatz aber umso schwieriger wird, je komplexer die Aufgabenstellungen sind. Grundsätzlich müssen die Bildungsziele und die den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angemessenen didaktisch-methodischen Überlegungen entscheidend für den Einsatz der Medien bleiben.

  12. Digitale Medien sind nicht nur Vermittlungsinstrumente, sondern müssen im Unterricht auch Gegenstand kritischer Reflexion mit dem Ziel der Medienmündigkeit sein.

  13. Eine verstärkte Digitalisierung macht die entsprechende Weiterbildung von Lehrkräften nötig, was auch unter diesen Konsens ist. Zu bedenken ist aber, dass angesichts bereits laufender Reformprojekte die, zum Teil rein bürokratischen, Anforderungen an die Lehrkräfte in den letzten Jahren deutlich gewachsen sind. In dem Maße, wie die Digitalisierung forciert wird, besteht das Risiko einer Überlastung, mit der letztlich niemandem gedient ist.

  14. Die Grenzen der Einflussnahme auf die Professionalität sind dort erreicht, wo Einstellungsänderungen angemahnt werden oder von pädagogisch nicht ausgewiesenen „Experten“ eine grundsätzliche Veränderung des Berufsverständnisses verlangt wird, die weder professionstheoretisch noch pädagogisch begründet ist. Die Lehrkraft als den Unterricht strukturierende und leitende Person lässt sich durch kein Medium ersetzen.

  15. Treibende Kräfte der Digitalisierung sind nicht bildungspolitische Zielsetzungen, sondern ökonomische Interessen und umfassende Steuerungsabsichten, die bei Weitem nicht nur die Schule betreffen, sondern in eine gesamtgesellschaftliche Entwicklungstendenz eingebunden sind.

  16. Zur Durchsetzung dieser bildungsfernen Interessen hat sich ein komplexes Netzwerk gebildet, das gezielt mit rhetorischen Strategien die Öffentlichkeit beeinflusst und in dem sich fachfremde „Experten“ als Richtungs- und Taktgeber der „digitalen Bildungsrevolution“ profilieren. Damit wird die Digitalisierung tendenziell demokratischer Kontrolle entzogen.

  17. Als Gegengewicht dazu ist eine Technikfolgeabschätzung zu fordern, also eine theoretisch und methodisch fundierte Untersuchung der politischen, gesellschaftlichen, pädagogischen und ökologischen Konsequenzen der Digitalisierung, deren Ergebnisse in der Öffentlichkeit kommuniziert und diskutiert werden.

  18. Ebenso bedeutsam sind, auch und gerade im schulischen Bereich, Fragen des Datenschutzes, den vereinzelte Apologeten der Digitalisierung unverhohlen als deren unnötige „Bremse“ betrachten.

  19. Der verengten Orientierung der Digitalisierungsstrategie am technisch-ökonomischen Fortschritt liegt ein problematisches Menschenbild zugrunde, das den Menschen implizit nicht mehr zum Subjekt, sondern zum Objekt von Technik erklärt, was aus einer pädagogischen und bildungstheoretischen Perspektive abzulehnen ist.


Und zu guter Letzt noch ganz aktuelle Schmankerl:

  1. Mozilla® hat geprüft, wie es um den Datenschutz bei Fahrzeugen von 25 großen Herstellern bestellt ist. Das Ergebnis fällt den Forschenden zufolge bei allen getesteten Autos vernichtend aus, alle Hersteller sammeln demnach fleißig persönliche Daten. Über Sensoren, Kameras, Mikrofone, Telematiksysteme und gekoppelte Mobiltelefone soll nicht nur die Fahrtroute erfasst werden, sondern auch Daten zu Ethnie, Einwanderungsstatus, Gewicht, Genetik sowie der sexuellen Aktivität. Dabei werden die persönlichen Daten nicht einmal verschlüsselt…
    https://www.heise.de/news/Mozilla-Autos-sammeln-Daten-zum-Einwanderungsstatus-und-zur-sexuellen-Aktivitaet-9295153.html?wt_mc=nl.red.ho.ho-nl-daily.2023-09-06.ansprache.ansprache

  2. Dr. Andreas Meißner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Autor mehrerer Artikel und Bücher zum Thema Datenschutz und Digitalisierung in der Medizin gab gestern im Deutschlandfunk folgendes Interview zum Thema ePA.
    https://www.deutschlandfunk.de/digitale-praxen-interview-a-meissner-buendnis-datenschutz-schweigepflicht-dlf-6c2a1dd4-100.html

  3. Bei „heise online“ ist eine interessante Stellungnahme des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Michael Evelt zur Telematikinfrastruktur veröffentlicht: »Das Maß ist voll«
    Der Verfasser geht auf 4 Kardinalfehler der TI ein.

  4. Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring der u. a. für das Handelsblatt schreibt, hat vor einigen Tagen einen 40-min Beitrag auf youtube mit dem Titel:
    Nackt in der Gesundheitscloud – Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden veröffentlicht.
    „Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger - und uns alle gesünder. Zudem sei die Digitalisierung des Gesundheitssystems alternativlos, denn ohne sie werden unsere Gesundheitssysteme über kurz oder lang zusammenbrechen. Geht es hier wirklich um unsere Gesundheit oder um andere Interessen?“
    Nach diesen 40 Minuten wissen sowohl der Patient, der seiner ePA nicht widerspricht als auch der Arzt, der Daten in die ePA hochlädt, auf was sie sich einlassen

  5. Und zu guter Letzt für alle, die es noch nicht gelesen haben, eine fundierte Zusammenfassung des Hausarztes Wilfried Deiß aus Siegen zum Thema: „Von der Elektronischen Gesundheitskarte 2005 (eGK) zum geplanten Gesundheits-Daten-NutzungsGesetz 2023 (GDNG) und zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)“, dieses Mal aus der Patienten-Perspektive.

Wir wünschen viel Spaß und Erkenntnisgewinn bei der Lektüre.


Ihr Gernot Petzold 

Vorstand BFAV, im September 2023