Status zur Telematikinfrastruktur
Liebe Kolleginnen und Kollegen Fachärzte, Hausärzte und Psychotherapeuten,
Seit Beginn des Zwangsanschlusses an die Telematikinfrastruktur unterstützt der BFAV den Widerstand und die Klage gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur.
Am 26. Januar diesen Jahres wurde meine Klage vor dem Sozialgericht München gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur leider abgewiesen. Nach Eingang der Urteilsbegründung Mitte Februar entschied der Vorstand des BFAV einstimmig, das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht München einzuleiten und somit die Klage gegen den Honorarzwangsabzug an der nächsthöheren Instanz fortzuführen.
Am vergangenen Samstag wurden 2 Anträge des BFAV zur TI und deren Anwendungen in der Vertreterversammlung der KVB mit großer Mehrheit angenommen. Die Anträge finden Sie im Anhang dieser E-Mail.
Zum einen geht es darin um das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die gematik GmbH in eine 100%ige Digitalagentur des Staates umzuwandeln, und dabei die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung - also im wesentlichen Ärzte und Krankenkassen - von der weiteren Mitarbeit auszuschließen. Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der optOut Regelung der elektronischen Patienten-Akte. Die optOut Regelung der zukünftigen ePA ist so lange abzulehnen, als dass das Widerspruchsverfahren zur zukünfigen ePA nicht endgültig geregelt und geklärt ist. Dies ist auch die Meinung des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber, der prinzipiell eine optOut Regelung für möglich hält, Voraussetzung dafür sei aber ein einfach zu bedienendes Widerspruchsverfahren für jeden Patienten. Im Übrigen beabsichtigt. Bundesgesundheitsminister Lauterbach dem Bundes-datenschutzbeauftragten Prof. Kelber sein Vetorecht zu nehmen, in Zukunft soll der Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Weiterentwicklung der digitalen Anwendungen im Gesundheitsbereich nur beratend mitwirken können.
Ebenfalls am Samstag erschienen in der Süddeutschen Zeitung einige interessante Leserbriefe zur elektronischen Patientenakte, die ich dankenswerterweise von Dr. Andreas Meißner erhielt und die ich dieser E-Mail ebenfalls anhänge. Die Leserzuschriften geben nach meinem Empfinden in etwa die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Ärzteschaft zur ePA wieder.
Eine noch größere Gefahr für den Datenschutz als die geplante optOut ePA ist allerdings der geplante "Europäische Datenraum". Bitte beschäftigen Sie sich mit dieser Problematik. Geplant ist bisher von den Vertretern in Brüssel, dass ohne Widerspruchsrecht für Patient und Arzt Gesundheitsdaten in den europäischen Datenraum geliefert werden müssen, und das nach jeder Behandlung. Ausgenommen von dieser Regelung sind bisher nur Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen gelten bisher Strukturen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Umsatzvolumen unter 2 Millionen €uro. Zugriffberechtigte auf die Gesundheitsdaten im europäischen Datenraum sollen neben forschenden staatlichen und privaten Unternehmen auch Strafverfolgungsbehörden sein. Wichtig ist zu wissen, dass EU-Recht Vorrang vor der DSGVO oder deutschem Recht hat (Anwendungsvorrang). Diese Vorhaben würden also dem deutschen Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht entgegenstehen, sie wären aber das höhere Rechtsgut.
Zu dieser Thematik füge ich eine E-Mail von Frau Dr. Claudia Ritter-Rupp an, in der sie die Pläne zum Europäischen Datenraum erläutert, Quellen benennt und bittet, dagegen bei den Europabgeordneten zu protestieren. Die E-Mailadressen finden Sie auch im Anhang. Sie können diese E-Mail gern auch an alle anderen interessierten Ärztinnen & Ärzte weiterleiten.
Zum Schluss habe ich noch eine Bitte an jeden einzelnen von Ihnen:
Der Bayerische Facharztverband ist willens, die Klage gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die TI notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht fortzuführen. Allerdings übersteigen die bisher kalkulierten Kosten für die Klageverfahren und die Rechtsanwälte das Vermögen des BFAV. Deshalb bitte ich alle Interessierten an dieser Klage, sich in irgendeiner Form an den Kosten zu beteiligen.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Sie werden Mitglied des Bayerischen Facharztverbandes. Das gilt nicht nur für Fachärzte sondern auch für Psychotherapeuten und Hausärzte - letztere Gruppen dann als fördernde Mitglieder. Die Beantragung der Mitgliedschaft ist über die Homepage des BFAV einfach möglich, geben Sie bitte das Stichwort Telematikinfrastruktur an, mit Ihrem Jahresbeitrag unterstützen Sie unsere Klage. Der Jahresbeitrag ist steuerlich absetzbar und beträgt zur Zeit 200 €.
2. Sie spenden einen Betrag in einer Höhe ganz nach Ihrem Ermessen. Da der BFAV kein gemeinnütziger Verein ist, ist diese Spende allerdings nicht steuerlich absetzbar. IBAN für Geldüberweisungen auf das Sonderkonto des BFAV lautet: DE73771500000101719896. Bitte geben Sie auch hier das Stichwort Telematikinfrastruktur an.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Gernot Petzold
Informationen zum Status Telematikinfrastruktur März 2023: