Die Position des BFAV zur Telematik-Infrastruktur (TI)
Der Bayerische Facharztverband stellt fest, dass sich bis heute ein relevanter Teil der bayrischen Fach- und Hausärzte und Psychotherapeuten nicht an die Telematik-Infrastruktur haben anschließen lassen. Die Motivation dazu mag im Einzelnen unterschiedlich sein, alle eint aber die Sorge um die Sicherheit der uns anvertrauten, digital in den Praxen gespeicherten Patientendaten.
Wir sind der Auffassung, dass die TI in der jetzigen Form mit dem Paragrafen 203 StGB nicht vereinbar ist. Die ärztliche Schweigepflicht wird nicht ausreichend berücksichtigt, der Schutz der Patienten-Geheimnisse ist nicht gewährleistet. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass die TI nicht mit der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO) vereinbar ist. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine verlässliche Funktionalität der TI nicht vollumfänglich gegeben ist und damit eine effiziente Leistungserbringung behindern kann. Durch den Anschluss an die TI entstehen Sicherheitslücken in unseren Praxissystemen, die nur durch hohen administrativen und finanziellen Aufwand wieder geschlossen werden können. Durch den Anschluss des Praxisservers an ein zentrales Netz über das Internet entsteht prinzipiell immer die Gefahr des Eindringens von Schadsoftware in das Praxissystem und ermöglicht damit einen nicht autorisierten Zugriff auf Patientendaten.
Ein ausführliches Positionspapier des BFAV zur Telematik-Infrastruktur finden Sie hier...
Die nicht an die TI angeschlossenen Fach-und Hausärzte und Psychotherapeuten werden ab dem 1. Quartal 2019 mit einem Honorarabzug von 1% bestraft, ab dem 2.Quartal 2020 mit 2,5%. Die KVB wird diese Kürzung erstmals mit dem Honorarbescheid 4/2019 vorrechnen. Alle Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten haben also mit Erhalt der Honorarabrechnung 4/2019 erstmals die Möglichkeit, diesem Honorarabzug zu widersprechen. Dieser Honorarbescheid wird frühestens Ende April online einsehbar sein. Für alle Mitglieder des BFAV stellen wir kostenlos einen Muster- Widerspruch auf unserer Homepage zur Verfügung, der bis zum 30. April ggf. von unseren Rechtsanwälten noch einmal aktualisiert werden wird. Nichtmitglieder können diesen Widerspruch gegen ein Schutzgebühr von 10 € bei uns erwerben.
Der Widerspruch endet mit der Anregung, das Widerspruchsverfahren bei der KVB so lange ruhen zu lassen, bis ein Musterprozess in letzter Instanz entschieden sein wird.
Der Vorstand des BFAV hat mehrheitlich beschlossen, zur Führung eines Musterprozess einen der führenden Rechtsanwälte für IT-Recht in Deutschland zu beauftragen. Dieser Prozess soll im Namen eines betroffenen Mitgliedes des BFAV geführt werden.
Zusätzlich hat der BFAV die Absicht, wenn nötig einen der erfahrensten Verfassungsrechtler zu beauftragen, um gemeinsam mit erstgenannten IT-Anwalt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und ggf. auch beim Europäischen Gerichtshof zu führen. Über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel wird der Vorstand mit Mandatierung durch die kommende Mitgliederversammlung am 18.3.2020 entscheiden.
Gernot Petzold
Aktuelle Meldungen zum Thema
Status zur Telematikinfrastruktur, März 2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen Fachärzte, Hausärzte und Psychotherapeuten,
seit Beginn des Zwangsanschlusses an die Telematikinfrastruktur unterstützt der BFAV den Widerstand und die Klage gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur.
Am 26. Januar diesen Jahres wurde meine Klage vor dem Sozialgericht München gegen den Honorarabzug bei Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur leider abgewiesen. Nach Eingang der Urteilsbegründung Mitte Februar entschied der Vorstand des BFAV einstimmig, das Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht München einzuleiten und somit die Klage gegen den Honorarzwangsabzug an der nächsthöheren Instanz fortzuführen.