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»Kein Erbarmen mit der Barmer«

Erneut schwerer Hackerangriff / Versichertendaten entwendet

„Die Zugriffe auf Versichertendaten werden immer dreister und für die Betroffenen gleichzeitig gefährlicher!“ So beurteilt Gernot Petzold, Augenarzt in Kulmbach und gleichzeitig IT-Spezialist im Vorstand des bayerischen Facharzt Verbandes (BFAV) den jüngsten Hackerangriff auf das bundesdeutsche Krankenkassensystem, der den Verlust sensibler Patientendaten zur Folge hatte. Völlig unverständlich ist für den Kritiker, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach davon unbeeindruckt trotzdem an der strikten Umsetzung der elektronischen Patientenakte festhält.

Nach der AOK - wir berichteten - ist mit der Barmer Ersatzkasse nun erneut eine große gesetzliche Krankenkasse Opfer eines Hackerangriffes geworden. IT- Dienstleister sind im Gesundheitswesen lohnenswerte Ziele für Cyberkriminelle, bündeln sie doch die Daten mehrerer großer Krankenkassen. Dieses Mal wurden aber neben den persönlichen Daten der Versicherten auch deren Krankenversicherungsnummern und Bankverbindungen entwendet. Leider können wir nicht ausschließen, dass die abgeflossenen Daten im Internet verwendet werden oder Dritte sich als die betroffenen Personen ausgeben“, zitiert „Golem.de“ aus dem Entschuldigungsschreiben. Versicherte sollten also ihr Bankkonto genau im Blick haben.
„Wenn ich als Hacker neben den Stammdaten (also Geburtsdatum, Geschlecht, Dauer der Versicherung, etc.) auch die Versichertennummer des Versicherten habe, steht mir eigentlich bei der Barmer EK alles offen. Es wäre ein leichtes mit diesen Informationen bei der Krankenkasse eine neue Krankenversichertenkarte anzufordern,“ kritisiert der IT-Spezialist des Bayerischer Facharztverbandes. Petzold findet es problematisch, dass dieser erneut sehr schwere Zwischenfall keinerlei adäquaten Nachhall bei den Verantwortlichen im Gesundheitswesen findet. Selbst die Medien haben über diesen Vorfall sehr spärlich berichtet. Stellen wir uns einmal vor, was in gleich gelagerten Fällen passiert, wenn es elektronische Patientenakten gibt....


Vor diesem Hintergrund ruft der BFAV alle Kolleginnen & Kollegen und alle Bürger dieses Landes auf, folgende Petition mitzuzeichnen: 

 

                                                                                   Petition 150309
Von Simone Connearn
Anlegen der elektronischen Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen vom 05.05.2023
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen angelegt werden (OPT IN).
Begründung 
Das für dieses Jahr geplante DIGITALGESETZ sieht vor, dass die elektronische Patientenakte für alle BürgerInnen automatisch ab Geburt auf zentralen Speichern (Servern) angelegt wird. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, können widersprechen (OPT OUT). Eine solche Widerspruchslösung ist bei der Organspende vom Bundestag abgelehnt worden. Aber bei intimen, medizinischen Daten soll sie eingeführt werden? -- Das ist nicht akzeptabel!

Laut dem geplanten GESUNDHEITSDATENNUTZUNGSGESETZ soll Forschern, wie auch anderen Nutzern, Zugang zu diesen Daten gegeben werden.

Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen - damit wird die Schweigepflicht abgeschafft. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher. Ein Dienstleister für Krankenkassen wurde 2023 bereits zwei Mal Opfer von Hackerangriffen; Krankheitsdaten wurden im Darknet veröffentlicht.

Zentrale Datenspeicher sind niemals sicher - deswegen: keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen!