»Deadline« für GOÄ neu – BFAV-Antrag erfolgreich
81. Bayerischer Ärztetag bekräftigt Fristsetzung
Der 81. Bayerischer Ärztetag bekräftigt mit der klaren Datierung auf den 31.12.2022 die Frist zur Umsetzung der GOÄ neu. Der Bayerische Facharztverband BFAV drängt auf eine schnelle Entscheidung und fordert bei einem Scheitern höhere Steigerungsfaktoren als Alternative.
Mit dem nahezu einstimmig abgesegneten Beschlussantrag 2/59 des Vorsitzenden des Bayerischen Facharztverbandes, Dr. Wolfgang Bärtl bekräftigte der 81.Bayerische Ärztetag den Beschluss des diesjährigen Deutschen Ärztetages in Bremen, der Genehmigung für GOÄ neu noch eine letzte Frist bis längstens 31.12.2022 einzuräumen. Sollte der Verordnungsgeber die GOÄ neu bis zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft gesetzt haben, fordert der 81. Bayerische Ärztetag die Bundesärztekammer auf, die Ärzteschaft zur GOÄ über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (sogenannte Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz nachhaltig zu informieren. Die Bayerische Landesärztekammer wird aufgefordert, die Ärzteschaft im geltenden Rechtsrahmen über die Modalitäten der Abdingung zu unterrichten und die Ärztinnen und Ärzte bei formalen Fragen in Zusammenhang mit besonderen Honorarvereinbarungen zu unterstützen.
Preisanpassung notwendig
„Nach über 26 Jahren fehlender Preisanpassung und ca. 10 Jahren Verhandlungsmarathon gibt es noch immer weder eine endgültig mit der PKV konsentierte Preisfindung noch eine erkennbare Bereitschaft des amtierenden Gesundheitsministers diese im Falle einer Einigung mit der PKV zeitnah in Kraft zu setzen“ argumentierte der Antragsteller Bärtl „den Beschluss des Dt. Ärztetages nicht aufzuweichen, sondern den Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Reinhardt jetzt in die Pflicht zu nehmen, fristgerecht für eine überfällige Preisanpassung der gültigen GOÄ zu sorgen.
Eine Steigerung des Lebenshaltungsindex seit der letzten GOÄ-Anpassung von deutlich über 60 Prozent mache eine Preisanpassung der GOÄ wirtschaftlich dringend für erforderlich, eine Verweigerung durch den Verordnungsgeber wäre durch nichts zu rechtfertigen. Eine fundierte und breite von der Bundes- und Landesärztekammer getragene Informationskampagne zur Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen, sog. Abdingung mit höheren Steigerungsfaktoren, sollte nach Ablauf dieser Frist umgesetzt werden. Der BFAV sieht sich durch diese Entwicklung in seinen immer vorgetragenen Befürchtungen bestätigt, dass die GOÄ neu nicht nur den inakzeptablen Schritt in die Budgetierung geöffnet hätte, sondern auch durch die aktuelle politische Ideologie in absehbarer Zeit keine Umsetzung erfahren wird.