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Notfallreform mißlungen!

Die positiven Bewertungen der Lauterbach-Notfallreformpläne teilt der Bayerische Facharztverband (BFAV) nicht. Das Reformvorhaben löst die Probleme ungezielter Inanspruchnahme nicht. Es belastet die Ärzteschaft unnötig und überproportional.

Am 17.01.2024 berichtet die Vorstandschaft der KV Bayern, Dr. Gerald Quitterer von der Landesärztekammer und Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Hausärzteverbandes, von guten Ansätzen des Eckpunktepapiers zur Notfallreform, die Minister Lauterbach in Berlin vorgestellt hatte. Dr. Ritter lobt eine sinnvolle Patientensteuerung - die der Hausärzteverband ja auch für sich proklamiert. Mittels „Selbsteinschätzung“ könnten Patienten ermitteln, welcher Weg im Akutfall für sie passend sei. Wenn dies der künftige Weg der Steuerung sein soll, müssen dessen Befürworter aber nicht nur steuern, sondern auch selbst fahren können!

Diese optimistischen Einschätzungen teilt Dr. Klaus Stefan Holler, Sprecher des BFAV nicht. Die dringend gebotene Steuerung, betont Holler, „wird nicht durch Selbsteinschätzung und warme Worte, sondern ausschließlich mit adäquater Eigenbeteiligung, wie es in den meisten Ländern üblich ist, zu erreichen sein.“ Ohne Eigenbeteiligung bleibe die ungezielte Inanspruchnahme fachärztlicher Bereitschaftsdienste und unnötige Vorstellungen in Notaufnahmen oder INZ durch Bagatellfälle und die damit verbundenen Risiken für Ärzte und Personal unverändert. „Dieser Diskussion verwehrt sich die Ampel,“ so Hollers Warnung.

Das Eckpunktepapier enthalte darüber Forderungen zu massiver Ausweitung der telemedizinischernVersorgung, zu 24/7 Hausbesuchen, Öffnungszeiten an INZ-Standorten teilweise zu Praxisöffnungszeiten und kostenintensiven Einsatz zusätzlicher „Versorgungsangebote“ durch Gemeindesanitäter, Pflegedienste und Sozialdienste. „Weder steht das Personal und das Geld für eine solche Ausweitung zur Verfügung, noch ist dies medizinisch indiziert,“ bedauert Holler.

Dr. Klaus Holler, HNO-Arzt
Dr. Klaus Holler, HNO-Arzt