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BFAV kämpft um Regionalversorgung

Lauterbachs Änderung am Terminservicegesetz blockiert Patientenversorgung / KVB unterstützt Hilferuf der Fachärzte an die Politik

Der Bayerischer Facharztverband (BFAV) schlägt Alarm! Der bürokratische Aufwand als Folge der im GKV-Finanzierungsgesetz seit Januar 2023 geänderten Regelungen zur Terminvermittlung bei Fachärzten durch Hausärzte und die Terminservicestelle (TSS), verursache in strukturschwachen Gebieten Bayerns eine enorme Verschlechterung der ambulanten Patientenversorgung. Ein vom BFAV dazu eingebrachter Antrag zur Vertreterversammlung der Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) am vergangenen Wochenende in München soll Abhilfe schaffen.

In dem Beschlussantrag fordern die KVB-Delegierten daher die Politik auf, „diese ineffektive und hochbürokratische Regelung zu streichen und zeitnah durch gesetzliche Maßnahmen zur Entbudgetierung aller haus- und fachärztlichen Leistungen zu ersetzen.“ Nur so könne ein flächendeckender und gerechter Zugang der Patienten zur ambulanten ärztlichen Versorgung sichergestellt werden. Die neuen TSVG-Regelungen diskriminieren laut Warnung des Bayerischer Facharztverband-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Bärtl „in inakzeptabler Weise strukturschwache Regionen Bayerns, in denen aufgrund großer Versorgungslücken die Patienten große Schwierigkeiten haben, überhaupt noch einen Hausarzt zu finden, geschweige denn eine dringliche Überweisung für den Facharzttermin zu bekommen.“
So fehlen z.B. im Kreis Neumarkt 7, in Wunsiedel derzeit 10,5 Allgemeinärzte. Im Raum Coburg sind derzeit sogar 21,5 Hausarztsitze vakant. Verschärft hat sich diese Situation durch die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz seit Januar 2023 geänderten Regelungen zur Terminvermittlung bei Fachärzten durch Hausärzte und die Terminservicestelle (TSS). Damit stelle die Ampel so die Befürchtung Bärtls die ohnehin schon „aussterbenden Fachärzte in diesen Regionen zusätzlich schlechter, da sie durch die Abhängigkeit einer ausufernden Bürokratie in diesen engen Flaschenhals einer obligatorischen Hausarztvermittlung noch schlechter gestellt werden. Die Vertreterversammlung fordert daher auf Antrag des BFAV die Politik auf, diese ineffektive und hochbürokratische Regelung zu streichen und zeitnah durch gesetzliche Maßnahmen zur Endbudgetierung aller haus- und fachärztlichen Leistungen zu ersetzen. Nur so kann ein flächendeckender und gerechter Zugang der Patienten zur ambulanten ärztlichen Versorgung sichergestellt werden.

Dr. Wolfgang Bärtl, Vorstand BFAV