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Zahlen, Daten, Fakten zur Telematik-Infrastruktur (TI)

Kurz vor Ablauf der Frist für die Bestellung des Konnektors macht die KV noch einmal gewaltig Druck auf die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Praxisverwaltungs-systeme weiterhin nicht an die TI anschließen lassen wollen. Kein Wunder, muss die KV doch gegenüber der digitalisier-ungswütigen Politik Vollzug melden. Und das macht die – persönlich haftenden – KV-Chefs sichtlich nervös. Denn nach offiziellem Bericht des Vorstandes der KV Bayern hatten sich bis zum Quartal 4/2018 nur ca. 22,9% der Ärzte in Bayern an die Telematik-Infrastruktur angebunden.

Als Surrogatparameter wurde auch die Zahl der bestellten SmC-B-Karten genannt, die zur Anbindung des Konnektors notwendig sind. 12.700 SmC-B-Karten seien inzwischen bestellt – das sind knapp über 50% der bayerischen Praxen. Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die Rückgrat haben und die Daten ihrer Patienten vor dem möglichen Missbrauch und Datenklau schützen.

Weiterhin ist die Haftung für den Datenschutz bei Anschluss an die TI ausschließlich bei uns Ärzten. Eine bereits im vergangenen Jahr von der Bundesdatenschutz-beauftragten angemahnte Datenschutzfolgenabschätzung für die TI liegt immer noch nicht vor - und ist, wie es scheint, auch nicht zu erwarten.

Unterschriftenaktion verlängert

Seit ca. 4 Wochen läuft nun die Unterschriftenaktion des BFAV zur Telematik-Infrastruktur in den Praxen. Jeden Tag erreichen uns mehr Unterschriftenlisten, die zeigen, dass unsere Patienten ihre intimsten Gesundheitsdaten nicht in einer Cloud sehen wollen, sondern geschützt offline in der Praxis der Ärzte ihres Vertrauens. Plakat und Flyer sowie Vordrucke für die Unterschriftenliste finden Sie auf der Homepage des BFAV: www.bfav.info

Aufgrund der starken Resonanz hat der BFAV die Unterschriftenaktion bis 30.06.2019 verlängert.

Musterwiderspruch gegen die Honorarkürzungen bei TI-Verweigerung

Der BFAV bereitet einen Musterwiderspruch gegen die 1%-Honorarkürzung vor in Zusammenarbeit mit einem versierten Medizinjuristen, den wir unseren Mitgliedern zeitnah für die Abrechnung des ersten Quartals 2019 zur Verfügung stellen werden.

KV schimmerlos – Vertreterversammlung in Schreckstarre nach Verabschiedung des TSVG

Die Vertreterversammlung der KV Bayerns war eine der ersten, die nach dem Beschluss des sog. Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) stattfanden. Außer verbalen Klagen über einen hyperaktiven Gesundheitsminister, der für diese Gesetzesmisere verantwortlich gemacht wurde, blieb der Vorstand der KVB Antworten und Lösungsansätze schuldig. Der Wille zur Gegenwehr ist völlig erlahmt. Außer lauwarmen Resolutionen – dieses Mal an die Patienten gerichtet, die doch bitte, bitte ihre Termine in der Praxis wahrnehmen sollen, war nichts zu vermelden aus dieser VV.

Die Anträge des BFAV, die als einzige Substanz hatten, wurden reflexartig an den Vorstand überwiesen und so beerdigt, und damit die Chance versäumt, eine wirkliche Kostenerstattung für versäumte Termine zu verhandeln. Dem derzeit zunehmenden Schwarzmarkt für die Übernahme von Bereitschaftsdiensten will der KV-Vorstand auch nicht wirkungsvoll entgegen treten.

Die KVB scheint inzwischen ein irreversibles Stadium der Agonie erreicht zu haben.