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Wahlkampfpositionen des BFAV und des Bundesverbandes der niedergelassenen Fachärzte

Mit dem Scheitern der Ampelkoalition ist die facharztaverse, versorgungsgefährdende Politik der Ampel zunächst beendet.

Unser Gesundheitswesen wurde in den vergangen drei Jahren in nie gekannter Form durch Herrn Lauterbach und die Ampel beschädigt, die Fachärzteschaft diffamiert und drangsaliert. Der hierdurch verursachte gesellschaftliche, politische und medizinische Schaden ist immens.

Fachärztliche Fakten:

90% der Leistungen im deutschen Gesundheitswesen werden im ambulanten Sektor erbracht, davon fast 70% durch die massgeblichen Leistungsträger, die niedergelassenen Fachärzte. 
Deutschland verfügt als eines der wenigen Länder dieser Welt über ein für jeden Bürger zugängliches, wohnortnahes, höchstqualitatives und leistungsfähiges Facharztwesen. Viele Kliniken, gerade kleinere Häuser, die die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten, gäbe es ohne die niedergelassenen Fachärzte nicht. 
Fachärztliche Belegärzte, Honorarbelegärzte und Konsiliarärzte stellen dort die Versorgung sicher. Ambulante Operationen und Narkosen werden deutschlandweit massgeblich von niedergelassenen, freiberuflichen Fachärzten erbracht. 
Ohne niedergelassene Radiologen, Laborärzte und Pathologen gäbe es keine Versorgung in den methodendefinierten Fächer mehr, auch an den meisten Kliniken stünde dies nicht mehr zur Verfügung. 
Ein Netz fachärztlicher Bereitschaftsdienste der Augenheilkunde, Gynäkologie und HNO-Heilkunde fängt Kranke außerhalb der Sprechstunden sicher auf. All dies geschieht mit geringen Kosten für die Solidargemeinschaft.
 

Selbständigkeit und Freiberuflichkeit sind die Garanten dieser unverzichtbaren Versorgung. 


Die Ampel, allen voran Herr Lauterbach und Herr Damen, haben dies mit Füssen getreten und wollten diese Versorgung ohne Not aus sozialistisch-ideologischen Gründen zerstören und in staatsgesteuerte Strukturen ähnlich denen der ehemaligen DDR umbauen.

Der BFAV und der BVNF propagieren einen Neuanfang nach den Februarwahlen.

 

Unsere wesentlichen Positionen:


Erhalt und Förderung der Freiberuflichkeit und Selbständigkeit. 

Feste und angemessene Preise sind unverzichtbar. Budgetierung ist versorgungsfeindlich und zu beenden. Es gibt weder sachliche Gründe noch eine demokratische Rechtfertigung für die Budgetierung.


Erhalt der freien Arztwahl. 

Eigenbeteiligung und innovative Versicherungsmodelle mit Kostenerstattung sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Steuerung erfolgt durch Beteiligung und Förderung individueller Verantwortung. Notdienstliche Strukturen sind künftig nur mehr mit obligater Steuerung zugänglich. Wer Steuerung verweigert, hat einen Eigenanteil von mind. 50 € zu entrichten.


Es gilt: Ein Arzt pro Fachgruppe und Quartal. 

Wer mehrere Haus- oder Fachärzte desselben Gebiets im selben Quartal aufsuchen will, kann dies als Selbstzahler tun. Ausgenommen sind ausschließlich GBA-beschlossene Zweitmeinungsverfahren.


Versorgung findet im Kollektivvertrag statt. 

Hausärztlich zentrierte Selektivverträge und Primärarztstrukturen lehnen wir ab. Diese Modelle sind volatil, teuer, gängelnd und ineffizient.


Hybrid-DRGs sind unter Ausgliederung der Sachkosten zu gestalten. 

Eine Überführung von Eingriffen nach §115b in Hybrid-DRGs kann sinnvoll und versorgungssichernd sein. Die künftige Ausgestaltung ist mit den operativen Verbänden abzustimmen.


Die ePA in ihrer momentanen Form lehnen wir ab. 

Unabdingbare Datenschutzbedenken sind ungeklärt, die Wahrung der Schweigepflicht ist eklatant gefährdet. Haftungsrechtliche Implikationen zulasten der Ärzteschaft sind unabsehbar und völlig ungeklärt. Die Ärzteschaft und unser Praxispersonal wird als beta-Tester einer unfertigen Software missbraucht und soll dafür die Kosten tragen. Eine diskriminierungsfreie Nutzung ist für erhebliche Teile der Bevölkerung nicht möglich.


Honorarabzug bei  Nichtanschluss an die Telematikinfrastruktur lehnen wir entschieden ab. 

Berufsrechtlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Praxisführung widersprechen wir. Der Arztberuf ist nach wie vor ein freier Beruf!


Eine künftige Krankenhausreform ist unter Einbeziehung der niedergelassenen Fachärzte zu gestalten. 

Prioritär sind medizinischer Bedarf und nicht kommunalpolitische Befindlichkeiten und Wünsche. Große Onkologie bedarf geeigneter Zentren und Fallzahlen nach Maßgabe der jeweiligen Fachgesellschaften. Leistungsfähige kleine Häuser, die chirurgische Versorgung mit relevanten Fallzahlen leisten, müssen erhalten werden.


Versorgung geht vor Bürokratie und Verwaltung. 

Eine relevante Reduktion der Zahl der gesetzlichen Kassen und ihres exzessiven Personalstandes ist unausweichlich. MDK-Strukturen sind völlig aus dem Ruder gelaufen und auf ein sachgerechtes Maß zu reduzieren. Für Gesetze und Verordnungen gilt künftig: One in, three out. Qualitätssicherung und Hygieneanforderungen sind auf evidenzbasierte, nachgewiesen patientendienliche Maßnahmen zurückzuführen und zu reduzieren. 


Eine angemessene Sprachkultur politisch und gesellschaftlich Verantwortlicher ersetzt künftig Entgleisungen. 

Respektlose Diffamierungen zur Umgehung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung Arzt resp. Facharzt durch linke Protagonisten und Kassen („Leistungserbringer“, „doppelte Facharztschiene“, „Behandler“, Lobbyisten“) akzeptieren wir nicht mehr. Der verachtende Begriff Leistungserbringer im SGB V ist unter Verwendung der Berufsbezeichnungen unverzüglich zu ändern.


Wir laden Politiker der Gesundheitsausschüsse und Abgeordnete herzlich ein, unsere Positionen zu diskutieren und unsere Patienten und Kollegen zu informieren, um ihnen eine substantielle Wahlentscheidung zu ermöglichen.