Tierärzte zeigen wie es geht
Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gescheitert / Gebührenordnung für Tierärzte (GOT): Honorare steigen bis zu 163 Prozent
Das Scheitern der Verhandlungen zur Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) löst beim Bayerischen Facharztverband (BFAV) Bitterkeit aus, insbesondere angesichts der Tatsache, dass parallel die Tierärzte mit ihrer Gebührenordnung enorme Honorarsteigerungen verzeichnen können. So erwirtschaften die Tierärzte z. B. mit der die Behandlung von Katzen künftig 163 Prozent mehr.
Was dem Tier recht ist, sollte dem Menschen billig sein", umschreibt BFAV-Vorstandsmitglied Dr. Gernot Petzold die aktuelle Honorarsituation nach dem Scheitern der Verhandlungen mit den Krankenkassen bei den Ärzten gegenüber den Tierärzten. Als niedergelassener Facharzt in der strukturschwachen Region Oberfranken ist der Kulmbacher Augenarzt besonders hart vom fortgesetzten Scheitern der GOÄ-Reform betroffen. Umso zynischer empfinden die Fachärzte diese Situation vor dem Hintergrund der gerade erfolgten Honoraranhebung für die Tierärzte.
GOT sichert Versorgung der Tierärzte
Das zuständige Landwirtschaftsministerium hatte mit einem Forschungsprojekt die Grundlage für die Anpassung geschaffen, nachdem die aktuellen Gebühren angeblich nicht mehr ausreichten. Ab dem 1. Oktober steigen die Behandlungspreise für Vierbeiner. Die Begründung dafür: Damit auch zukünftig eine gute tierärztliche Versorgung gesichert sei, brauche es eine angemessene Entlohnung der Tierärztinnen und Tierärzte, die zuletzt "zunehmend in strukturelle und finanzielle Schwierigkeiten" gerieten. Die kontinuierliche Angleichung der Gebührenanordnung solle in Zukunft die Attraktivität des Berufes wieder anheben und so die flächendeckende Versorgung im Bereich der Tiermedizin sichern.
Zum Vergleich: Während ein Tierarzt künftig für Beratung und Eingangsuntersuchung eines Tieres fast 60 Prozent mehr berechnen kann, müssen sich beispielsweise Augenärzte seit 26 Jahren mit der gleichen Honorarhöhe für Leistungen nach GOÄ zufriedengeben. BFAV-Vorstandsmitglied Petzold betont: „Sowohl in der Tier- als auch in der Humanmedizin haben sich die technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse, respektive die diagnostischen und therapeutischen Standards, enorm erweitert und verändert. Aber nur in der Tiermedizin werden diese Veränderungen in die Gebührenordnung umgesetzt, Bundesärztekammer und Gesetzgeber sind nicht in der Lage, die Gebührenordnung für Ärzte in gleicher Weise anzupassen.“
Ärztekammer zu gutgläubig?
Vor diesem Hintergrund empfindet Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde aus Neumarkt und Vorsitzender des Bayerischen Facharztverbandes, das Versagen der institutionellen Verhandler auf Seiten der Ärzteschaft als besonders empörend. In einem Leserbrief quittiert Bärtl den Kommentar des Chefs der Bayerischen Landesärztekammer und Allgemeinarztes Gerald Quitterer, der die Verhandlungs-Niederlage entschuldigt, dass nur „allzu Gutgläubige an diese GOÄ neu glaubten“. Bärtl verweist dagegen auf die zahlreichen Warnrufe des BFAV: „Wir haben immer davor gewarnt und möchten in diesem Zusammenhang nur an die außerordentliche Sitzung des Ausschusses‚ Niedergelassene Ärzte´ unter Beteiligung von Montgomery und des gesamten Bundesärztekammer-Vorstandes vor acht Jahren erinnern, wo wir wegen dieser Einschätzung entwertende Kritik einstecken mussten.“
Für den BFAV-Vorsitzenden könne die Ärztekammer-Spitze nach dieser Niederlage nicht im „verwunderten Staunen“ verharren. Der Deutsche Ärztetag habe in seiner Beschlussfassung des letzten Ärztetages „zum alternativen Handeln“ aufgefordert, wenn es in diesem Jahr mit der `GOÄ neu´ nicht klappen sollte. Bärtl fragt die Führung der Bayerischen Landesärztekammer - konkret Quitterer - deshalb in seinem offenen Brief abschließend: „Was gedenken Sie als Vertretung der Bayerischen Ärzte nun zu tun?“