TI-Honorarstrafen beenden
Bayerischer Ärztetag (BÄT) stärkt den BFAV im TI-Widerstand – große Zustimmung für Klageverfahren gegen Honorarkürzung
Der 81. Bayerischen Ärztetages trägt die Klage des Bayerischen Facharztverbandes BFAV gegen Honorarkürzungen von TI-Zwangsanschluss-Verweigerern in großer Geschlossenheit mit und unterstützt so den BFAV im Widerstand gegen die noch immer chaotische Telematikinfrastruktur, TI in den Praxen.
Auf Antrag des Vorsitzenden des Bayerischen Facharztverbandes, Dr. Wolfgang Bärtl, selbst niedergelassener Orthopäde in Neumarkt/Opf. forderte der 81. Bayerische Ärztetag am vergangenen Wochenende mit klarem Mehrheitsvotum die Bundesregierung auf, den aktuell mit Honorarstrafen bewehrten Zwangsanschluss der Vertragsarztpraxen an die TI mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Dieses Moratorium soll nach dem Willen des BÄT so lange andauern, bis eine tragbare Lösung gefunden ist, die sowohl das Arzt-Patienten-Geheimnis und die ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich schützt als auch funktional den Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzten einen echten Mehrwert bietet, statt weiterhin unnötige Kosten zu verursachen und die Abläufe in den Praxen mehr zu behindern als zu nutzen. Die Honorareinbehalte sollen ausgesetzt und die einbehaltenen Honorare zurückbezahlt werden.
„Dieser Beschlussantrag, der von einer breiten Zustimmung der verfassten bayerischen Ärzteschaft getragen ist, bestätigt uns in unserem unermüdlichen Kampf gegen diese untaugliche TI. Er sollte aber auch eine klare Botschaft sein in Richtung der am Sozialgericht München anhängigen Musterklage des Bayerischen Facharztverbandes gegen die Zwangsanbindung an die TI," hofft BFAV-Vorstandmitglied Dr. Gernot Petzold, Augenarzt aus Kulmbach in seiner Funktion als Klageführer auf eine zeitnahe Terminierung der nunmehr seit fast zwei Jahren anhängigen Verhandlung.
Antrag von Dr. Wolfgang Bärtl zum BÄT – TI Honorarstrafen beenden.