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TI-Anschluss nur »freiwillig« – BFAV-Antrag erhält einstimmiges Votum

„Der Zwang zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur soll ausgesetzt werden. Der Anschluss von niedergelassenen Ärzten und Kliniken an die TI soll freiwillig bleiben. Die einbehaltenen Honorarkürzungen der nicht an die TI angeschlossenen Ärzte sind unverhältnismäßig und sollen ausbezahlt werden!" Mit diesem einstimmigen Votum unterstützen die Delegierten des 80. Bayerischen Ärztetages in Hof den Antrag des bayerischen Facharztverbandes, den der BFAV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Bärtl im Plenum mit dem Hinweis auf die „technisch unausgereifte und datenschutzrechtlich umstrittene Telematikinfrastruktur“ begründet.

Der Zwang zum Anschluss an diese TI führe dazu, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Kassenzulassungen vorzeitig zurückgeben. „Das gefährdet die flächendeckende medizinische Versorgung. Viele Kliniken und Praxen stehen vor technischen Problemen beim Anschluss an die Telematikinfrastruktur, die Anschlusskosten und die laufenden Betriebskosten sind unwirtschaftlich,“ berichtet Bärtl, der als Orthopäde in Neumarkt/Opf. tätig ist „aus hautnaher Erfahrung.“ 

Die medizinische Sicherstellung müsse im Interesse der Patienten Vorrang haben. Die zwanghaften Honorarkürzungen und eine faktische Ausgrenzung der anschlussverweigernden Praxen, aus der Versorgung seien sofort zu beenden. Bärtl ist überzeugt von der „Signalwirkung dieses klaren Appells an die Politik und die KV-en, wie bereits in Hessen geschehen. Der BFAV unterstützt daher weiterhin die Musterklage gegen den Zwangsanschluss an die TI.