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Sie haben Post von Ihrer KV bekommen!

In einer Mitteilung der KV wurden Sie darüber informiert, dass Sie mit einem Honorarabzug rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Höhe von 1% Ihres KV-Honorars sanktioniert werden, wenn Sie nicht bis zum 1. Juli an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sind.

Der Bayerische Facharztverband rät zur Vorsicht!

Überlegen Sie gut, ob Sie sich diesem Diktat beugen oder ob Sie die Datensicherheit Ihrer Patienten als das höhere Gut einschätzen.

Wägen Sie ab, was für Ihren Praxisablauf schlimmer ist: Der Verlust oder die kriminelle Entwendung von Patientendaten oder der Verzicht auf 1% Ihres KV-Honorars!

Der Bayerische Facharztverband setzt sich für die Sicherheit Ihrer Patientendaten ein.

Wir leiten juristische Schritte gegen den zwangsweisen Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ein!

Mit Ihrer Mitgliedschaft im Bayerischen Facharztverband unterstützen Sie diese Aktionen.