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Rentner Beiträge zur BLAEK

Die Zeit drängt

In den letzten Tagen erreichen uns immer mehr Anfragen, wie Sie auf die Beitragsbescheide der BLAEK reagieren sollen. Gibt es Klagemöglichkeiten, kann man sich an Sammelklagen beteiligen? Welche politischen oder verfahrensrechtlichen Aktionen sind geplant?

Der Vorstand des Bayerischen Fachverbandes sieht derzeit zwei Möglichkeiten gegen den Beschluss, der BLAEK vorzugehen:
 

  1. Ziel muss die Rücknahme des Beschlusses der Delegiertenversammlung der BLAEK durch die Delegierten selbst sein:  Die Höhe der Beiträge zur BLAEK für im Ruhestand befindliche Ärzte wird nicht prozentual nach deren Alterseinkünften berechnet. Stattdessen werden – wie in allen anderen  Ärztekammern in Deutschland -  symbolische Festbeträge in einer adäquaten Höhe (50 -100 €) für Rentner eingeführt.
    Hierzu sehen wir es als notwendig an, dass sich alle in Bayern wohnenden Ärzte,  ganz gleich, ob berufstätig oder im Ruhestand, an die BLAEK-Delegierten in ihrem ärztlichen Bezirksverband wenden und ihnen Ihre Forderungen mitteilen. Derzeit gibt es in Bayern etwa 72.000 berufstätige Ärzte und 19.000 Ärzte im Ruhestand. 90.000 Briefe oder Gespräche können Änderungen bewirken! 
    Erschwerend und skandalös ist die Tatsache, dass die ärztlichen Bezirksverbände sich weigern, die Adressen der Delegierten herauszugeben. Hier hilft aber eine einfache Google-Suche.
     
  2. Der zweite Weg ist der Klage Weg, den schon viele Kollegen beschritten haben. Falls Sie gegen Ihren Beitragsbescheid Klage einreichen möchten, lesen Sie bitte den Rundbrief, den Kollege Dolf Hufnagel, erstellt hat. 
     

Die Zeit drängt, der nächste beschlussfähige Ärztetag findet vom 10. bis 12. Oktober in Bad Kissingen statt.

 

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