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»Reines Ablenkungsmanöver«

BFAV verteidigt IGeL / Motor für Innovation

Dr. Wolfgang Bärtl, Vorsitzender des BFAV, weist die Kritik der Krankenkassen an der Wirksamkeit von individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) als „reines Ablenkungsmanöver von eigenen Struktur- und Bürokratieproblemen und Reformstau in der Verwaltung des GKV-Systems“ zurück. Individuelle Gesundheits Leistungen (IGeL) waren und sind aus Bärtls Praxiserfahrung als niedergelassener Orthopäde in der Vergangenheit „sehr häufig der Motor für Innovationen und Verbesserungen in der ambulanten Medizin.“ Die Wirksamkeit einer Methode habe nichts mit der praxisfernen und falsch interpretierten Einschätzung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu tun. Entscheidend ist die Erfahrung der behandelnden Ärzte und die Wirkung am Patienten.

Die breite Anwendung der Kassenseits beanstandeten Methoden wie Hyaluronsäure- Injektionen und Stoßwellentherapien in der Selbstzahler-Medizin hat in Millionen von Fällen bei den Patienten zu einer Linderung der Beschwerden und Vermeidung riskanter operativer Eingriffe geführt. 
Die von den Krankenkassen fälschlicher Weise vorgebrachte erhöhte Komplikationsrate bei Injektionen von Hyaluronsäure trifft im Vergleich zu alternativen Substanzen nicht zu.
Die angeprangerten Selbstzahlerleistungen gehören zwischenzeitlich zum Standardrepertoire einer optimalen konservativen und integrativen orthopädischen Behandlung mit dem Ziel, Beschwerden zu lindern und überflüssige, komplikationsträchtige operative Eingriffe zu vermeiden.  
Igelleistung waren und sind in der ambulanten Medizin der Motor für Innovationen und Verbesserungsmöglichkeiten der Behandlung von Patienten, resümiert Bärtl die vergangenen über 30 Jahre, in denen allein in seinem Fachgebiet drei sogenannte IGeL zu hoch gelobten und begehrten Kassenleistungen aufgestiegen sind. So sind die einst von den Kassen verpönten IGeL-Leistungen Knochendichtemessung, extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) beim Fersensporn und die Akupunktur jetzt hoch nachgefragte Kassenleistungen.
Der Kritik an mangelnder Evidenz ist entgegenzuhalten, dass es durchaus von Fachgesellschaften Empfehlungen für die kritisierten Leistungen gibt, eine eindeutige Evidenz jedoch aufgrund der sehr heterogenen Studienlage bislang nicht gibt. Für viele Leistungen jedoch, die die gesetzlichen Krankenkassen als sog. Satzungsleistungen anbieten wie z.B. Homöopathie fehlt jedoch jegliche Evidenz.
Bärtl vermutet deshalb, die Kritik der Kassen solle „wohl nun nur von der eigenen Unfähigkeit ablenken, geeignete Finanzmittel für die Anwendung dieser erprobten Methoden bei den GKV-Versicherten bereitzustellen.“ Stattdessen würden Kassenseits nur die Verwaltungsbürokratie, und teure stationäre Strukturen zu Lasten der ambulanten Medizin gestärkt.
Die Patienten sollten sich daher von solchen unqualifizierten Meldungen von Seiten der Krankenkassen nicht verunsichern lassen. Vielmehr sollten sie den Empfehlungen von Fachgesellschaften, den positiven Erfahrungen vieler Patienten und v.a. der Empfehlung ihrer behandelnden Ärzte vertrauen.