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Erstellt von Dr. Gernot Petzold, Augenarzt, Kulmbach |

Quo vadis GOÄ?

Nach dem 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg ist es erstaunlich still um die Novellierung der GOÄ – kurz GOÄneu – geworden. Nach anfänglichem Sperrfeuer vom BÄK-Vorstand auf dem außerordentlichen Ärztetag im Januar in Berlin konnten in Hamburg wichtige Anträge der deutschen Ärzteschaft nicht mehr verhindert werden.

Die wichtigsten Beschlüsse zur GOÄneu lauten:

  • Änderungen im Paragrafenteil der GOÄ als auch der Bundesärzteordnung (BÄO) sind nur dann zulässig, wenn sie inhaltlich zum Betreiben einer novellierten Gebührenordnung notwendig sind. Dies ist mit den Berufsverbänden und den Spitzenorganisationen abzustimmen.
  • Ein eigener GOÄneu Entwurf wird vom Vorstand der BÄK zusammen mit den Organen und Verbänden der Ärzteschaft erarbeitet, der dann Grundlage für die Verhandlungen mit den Kostenträgern sein wird.
  • Die bisherige Praxis bei der Bildung von Analogziffern wird in der GOÄneu genauso erhalten bleiben.
  • Steigerungsfaktoren müssen in der GOÄneu grundsätzlich und generell zur Verfügung stehen, es muss eine freie Wahlmöglichkeit des Faktors in einem gewissen Bereich geben.
  • Der Vorstand der BÄK hat vor den Verhandlungen mit der PKV und der Beihilfe Simulationen zu erstellen, um die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der GOÄneu abschätzen zu können. Diese Simulationen sind dem 120. Ärztetag 2017 sowie den Berufsverbänden vorzulegen.
  • Offenlegung von Verbindungen und Mitgliedschaften der Mitglieder des BÄK-Vorstandes und der Teilnehmer an den GOÄ-Verhandlungen mit privaten Krankenversicherern. Die Angaben sind im Deutschen Ärzteblatt zu veröffentlichen.

Nach Verlautbarungen von Teilnehmern der Anhörungen einiger Berufsverbände und ärztlicher Organisationen - es wurden nur bestimmte Verbände vom Vorstand der BÄK eingeladen - wurde dabei nur über Leistungsbeschreibungen gesprochen. Die wichtigen grundsätzlichen Probleme "Änderungen des Paragrafenteils der GOÄ" und "Änderungen der Bundesärzteordnung" wurden bisher ausgeblendet.

Werden die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages vielleicht partiell ausgeblendet oder selektiv nach eigenen Vorstellungen von den ärztlichen Verhandlungsführern interpretiert? Das steht zu befürchten, wenn der Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses der BÄK, Dr. Klaus Reinhardt, öffentlich erklärt, dass es in Sachen Paragrafenteil "keine Beschlusslage zur Ablehnung einzelner dezidierter Elemente" gebe. Der Wille des Gesetzgebers sei es, so Reinhardt, dass für die ersten drei Jahre einer neuen GOÄ ein Zielkorridor von 5,8% plus/minus 0,6% an Honorarerhöhung eingehalten werde müsse. "Stirbt der individuelle Steigerungssatz in zukünftigen Privatrechnungen", fragen sich besorgt nicht nur GOÄ-Experten. Bis heute ist leider von der Umsetzung dieser Ärztetagbeschlüsse nicht viel zu spüren. Es ist zu befürchten, dass die Gespräche mit den Berufsverbänden und einzelnen ärztlichen Organisationen eine gewisse Alibifunktion haben und an der grundsätzlichen Neuausrichtung der GOÄ-Novelle im Paragrafenteil und der Bundesärzteordnung nicht viel ändern werden. Aber gerade diese wesentlichen strukturellen Änderungen sind es, die uns besorgt in die Zukunft schauen lassen. Wenn die geplanten Änderungen im Paragrafenteil und der Bundesärzteordnung nicht revidiert werden, sind Anpassung in den Leistungslegenden und der Leistungsbewertungen nur Makulatur. Durch die Änderungen der Analogbewertung, Steigerungsfaktoren, Positiv- und Negativlisten und die neu geschaffene Einflussnahme der PKV auf die GOÄ können Honorarsteigerungen immer wieder an die Interessen der Kostenträger angepasst werden.

Gerade in Zeiten, in denen es etwas ruhiger um die GOÄ-Novelle geworden ist, erscheint es deshalb unbedingt notwendig, den Verhandlungsführern der BÄK auf die Finger zu schauen, damit die Beschlüsse des 119. Ärztetages vollständig und auch im Wortlaut umgesetzt werden.