»Primitive Neiddebatte«
Verleumdet Ärzteschaft mit falschen Zahlen
Der VdK, größter Sozialverband Deutschlands stößt in der Diskussion um überlange Wartezeiten für GKV-Patienten in den Arztpraxen auf Widerspruch des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV). Konkret fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele aufgrund ihrer Behauptung, dass Arztpraxen im Schnitt nur 18,75 Wochenstunden für gesetzlich Versicherte einsetzen würden, „großflächige Kontrollen“ und „saftige Geldbußen“ für Praxisärzte. Dr. Klaus Stefan Holler, Facharzt für HNO-Heilkunde und Sprecher des BFAV sieht darin eine „bewusste Verleumdung“ der Ärzteschaft. So bestätigte der GKV-Spitzenverband in einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2023, dass im Schnitt 29 Wochenstunden Arbeit für Kassenpatienten erbracht werden. Auch das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) habe errechnet, dass 82 Prozent der ärztlichen Kontaktzeit auf gesetzlich Versicherte entfallen.
„Im Gegensatz zu den falschen Behauptungen Benteles erhalten nirgendwo auf der Welt Versicherte so schnell einen Facharzttermin wie in Deutschland und der Schweiz - und dies gilt gerade für GKV Patienten,“ stellt Holler richtig. Benteles Vorwurf, dass die Kassenärzte gegen ihren Sicherstellungsauftrag verstoßen, sei deshalb „schlicht unwahr“, konstatiert Holler dazu als zuständiges Fachausschuss-Mitglied in der KVB. Die kassenärztliche Tätigkeit im fachärztlichen Bereich sei detailliert geregelt und „der Budgetierung, Quotierung, Zeitplausibilität und Fallzahlbegrenzung unterworfen.“ Deren Nichtbeachtung werde konsequent und unmittelbar mit Honorarabzug und Strafzahlungen sanktioniert. Diese Rechtsnormen, der ein Kassenarzt in Deutschland unterworfen sei, „blendet Bentele in ihrer Neiddebatte bewußt aus,“ aber damit schaffe sie keinen einzigen neuen Termin und disqualifiziere den VdK. „Allein Politik und Krankenkassen hätten es in der Hand“, so Holler, für mehr Termine zu sorgen, „die Endbudgetierung, eine adäquate Honorierung und die Reduktion des kontrollbürokratischen Übermaßes würden eine künftige fachärztliche Versorgung gewährleisten.“
