Neue Beitragsordnung der BLAEK
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Beitragsordnung der BLAEK.
Der neue Beitrag beträgt 0,46% der Beitragsbemessungsgrundlage. Bei der Beitragsberechnung werden Einkünfte und Ruhegehälter aus ärztlicher Arbeit, insbesondere Alterseinkünfte und Ehrenämter, zugrunde gelegt, auch wenn diese nach Beendigung der Berufstätigkeit erzielt werden. Der Höchstbeitrag wurde auf 15.000 Euro festgelegt.
Kommt ein Arzt innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Aufforderung seiner Nachweispflicht nicht nach, wird der Beitrag auf den Höchstbetrag festgesetzt. Mit dieser Änderung wurde der Beitragssatz um 17,4% angehoben (von 0,38% auf 0,46%) und erstmals werden auch Rentnerinnen und Rentner veranlagt.
Der Vorstand des BFAV ist der Ansicht, dass die Veranlagung von Rentnern gegen geltendes Recht verstößt. Zudem halten wir es für moralisch fragwürdig , von Rentnern, die über Jahre hinweg Beiträge aus ihrem Berufseinkommen gezahlt haben, nun zusätzlich Beiträge aus ihren Renten zu verlangen.
Der BFAV-Vorstand ruft alle bayerischen Ärztinnen und Ärzte dazu auf, ihren Unmut über diese Beschlüsse schriftlich gegenüber dem Präsidium der BLAEK, vertreten durch Dr. Qitterer, zu äußern.
Ferner beabsichtigt der BFAV eine Musterklage gegen diesen „Rentnerbeschluss“ und bittet zur Finanzierung des Prozesses um eine Spende in Höhe von ca. 100 Euro.
Zum Download:
- 2025 03 18 An Bayer GesMin BLAEK
- 2025 04 16 An Quitterer Offener Brief
- Beitragsveranlagung von Rentenbezügen - Wolfgang Bärtl
- 2025 04 07 Böhm-Brief an QUITTERER EINSPRUCH gg Kammerbeiträge aus Renten

Autor
Dr. med. Gernot Petzold
E-Mail
