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Interessierte Ärzte werden ausgesperrt

Die Verhandlung der Klage vor dem Sozialgericht München am 26.01.23 gegen den Straf-Honorarabzug bei Ärzten, die nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, weckt großes Interesse bei den Ärzten und Psychotherapeuten in Bayern.

In Bayern sind bis heute ca. 2800 Ärzte und Psychotherapeuten nicht an die TI angeschlossen und werden deshalb jedes Quartal mit einem Honorarabzug bestraft. Die meisten der nichtangeschlossenen Ärzte und Psychotherapeuten verweigern den Anschluss an die TI zum Schutz ihrer ärztlichen Schweigepflicht und aufgrund des mangelhaften Datenschutzes bei den Anwendungen innerhalb der TI.
Bis heute haben sich insgesamt 60 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten beim Bayerischen Facharztverband (BFAV) als Zuhörer für diese Verhandlung angemeldet.
Anfang Januar unterrichtete der Klageführer, Dr. Gernot Petzold, Augenarzt in Kulmbach und Vorstandsmitglied des BFAV den zuständigen Richter am Sozialgericht von dem hohen öffentlichen Interesse an der Verhandlung und bat um einen Verhandlungsraum, in dem alle angemeldeten Ärzte und Psychotherapeuten Platz finden.
Am 16. Januar erließ der zuständige Richter dann eine Verfügung, nach der nur maximal 15 Zuhörer eingelassen werden.  Die Reduzierung der Zuhörerschaft begründete der Richter mit der Gefahr der Ansteckung mit SARS-CoV-2 und anderen viralen bzw. bakteriellen Krankheitserregern.
Der Klageführer Petzold bedauerte diese Entscheidung: „Viele der interessierten Ärzte und Psychotherapeuten haben Praxisschließung, weite Fahrstrecken und Hotelübernachtungen in Kauf genommen, um bei dieser Verhandlung zugegen zu sein. Nun wird aber kurzfristig einem Großteil dieser Zuhörerschaft der Einlass verwehrt. Das ist eine Ohrfeige für all diejenigen, die für ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz kämpfen.
„Im Übrigen“ - so Petzold weiter – „ist die Corona-Pandemie sowohl medizinisch als auch politisch für beendet erklärt worden. Den Infektionsschutz als Argument für eine Zuhörerbegrenzung heute noch heranzuziehen, ist sehr weit hergeholt“.
Nun wird wohl die Verhandlung am 26.1. vor einer sehr kleinen Zuhörerschaft stattfinden. Der BFAV wird jeden Arzt und Psychotherapeuten, der sich für die Verhandlung angemeldet hat von dieser neuen Situation unterrichten.

 

Anschreiben des Richters

Beschluss des Richters

Dr. Gernot Petzold