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GOÄneu – Zuwachs und Volumenneutralität

Das Risiko für steigende Kosten trägt die Ärzteschaft!

13% Zuwachs über 3 Jahre? Volumenneutralitität? Geänderte Bundesärzteordnung? Und dann?

Der bayerische Facharztverband lehnt den GOÄneu Entwurf ab – tun Sie dies zusammen mit uns, informieren Sie Ihre Ärztetagsdelegierten und schützen Ihre Freiberuflichkeit! Wir sagen Ihnen, warum:

Der GOÄneu-Entwurf soll auf dem 129. Dt. Ärztetag in Leipzig Ende Mai abgestimmt werden. 

Führen Sie sich vorab vor Augen: Originärer Anlass für die GOÄ-Reform war die Aufnahme neuer Leistungen, eine adäquate Legendierung, die Streichung veralteter Leistungspositionen und die Anpassung der Leistungsbewertungen an eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Das ist nicht der Fall!

13% Zuwachs über 3 Jahre? Volumenneutralitität? Geänderte Bundesärzteordnung? Und dann?

13,2% Honorarzuwachs in 3 Jahren sollen maximal sein, so legt es der GOÄ-Entwurf mit Änderung der Ärzteordnung fest - und dieser Korridor ist für die Vergütung angeforderter Mehrarbeit der Arztpraxen vorgesehen!

  • Stellt das einen Honorar- und Inflationsausgleich über 30 Jahre dar?
  • Wo bleibt die Berücksichtigung steigender Morbidität?
  • Wo bleibt die Berücksichtigung medizinischer Innovationen in den nächsten Jahren?

Der GOÄneu-Entwurf wälzt das Inflationsrisiko, das Risiko für steigende Kosten durch Innovationen und wachsende Morbidität voll auf die Ärzteschaft ab. Kostensteigerungen sind künftig nicht mehr abbildbar, da weder eine echte Analogbewertung, noch eine Steigerung in der GOÄneu vorgesehen und möglich ist.

Eine Weiterentwicklung wird nicht mehr realistisch sein - denn durch die in der GOÄneu „eingearbeitete“ Veränderung der Bundesärzteordnung und Paragraphenteils sind in Zukunft Abwertungsmechanismen für Mengen oder Bewertungen der GOÄneu mühelos möglich - völlig unverklausuliert wird in der aktuellen Veröffentlichung der avisierten Veränderung der Bundesärzteordnung in bestimmtem Konstellationen bereits die Unterschreitung des im Paragraphenteils als „ununterschreitbar“ titulierten „Gebührensatzsatzes“ bereits Tür und Tor geöffnet.

Rechnungsstellung muss künftig über ein maschinenlesbares Formular erfolgen, beschlossene Sache ist dass „zur Erprobung und zum Einsatz der Telematikinfrastruktur bei der Rechnungsstellung die BÄK und Verband der PKV im Einvernehmen mit den Beihilfestellenbehörden eine Vereinbarung treffen“.

Denken Sie an die Zukunft Ihrer Patienten, Ihrer Klinik und Ihrer Praxis und lehnen Sie den schädlichen GOÄneu-Entwurf ab – er hat gravierende Nebenwirkungen und unkalkulierbare Risiken! Beachten Sie die Fakten und lassen Sie sich nicht täuschen! Laut Kammer ist die aktuelle GOÄ-Version final ausverhandelt – es gibt keine Rechtfertigung mehr gegen die Veröffentlichung mit Bepreisung!

Teilen Sie Ihre Bedenken und Ablehnung Ihren Delegierten des Ärztetags mit. Hier finden Sie Ihre Delegierten...