Zum Hauptinhalt springen

GOÄneu – Kommission

Die Zukunft der GOÄ - in Händen einer Kommission. Was kommt dann?

Der bayerische Facharztverband lehnt den GOÄneu Entwurf ab – tun Sie dies zusammen mit uns, informieren Sie Ihre Ärztetagsdelegierten und schützen Ihre Freiberuflichkeit! Wir sagen Ihnen, warum:

Der GOÄneu-Entwurf soll auf dem 129. Dt. Ärztetag in Leipzig Ende Mai abgestimmt werden.


Führen Sie sich vorab vor Augen: Originärer Anlass für die GOÄ-Reform war die Aufnahme neuer Leistungen, eine adäquate Legendierung, die Streichung veralteter Leistungspositionen und die Anpassung der Leistungsbewertungen an eine betriebswirtschaftliche Kalkulation sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahrzehnte. Das ist nicht der Fall!

Die Zukunft der GOÄ - in Händen einer Kommission - was kommt dann?

Die GOÄneu verursacht Honorarverluste durch insuffiziente Bepreisung, einen fehlenden Inflationsausgleich, den Verlust der Steigerung und der differenzierten Rechnungslegung, eine de facto Budgetierung und EBM-iserung durch Preiskorridor und Volumenneutralität; sie wälzt das Inflationsrisiko, künftige Innovationskosten und steigende Morbidität voll auf die Ärzteschaft ab. Die ungleiche Bewertung persönliche erbrachter Leistungen führt zu Ärzten unterschiedlicher Klassen – entgegen den Beschlüssen vorausgehender Ärztetage! All dies lässt die Bundesärztekammer unter den Tisch fallen!
 
Damit nicht genug – die Bundesärzteordnung soll mit der GOÄneu verändert werden – und über die Zukunft der GOÄ mit Mengen und Bepreisung entscheidet dann eine „gemeinsame Kommission“. Die soll paritätisch besetzt von Vertretern der Ärzteschaft und der privaten Versicherungswirtschaft werden – bei Uneinigkeit entscheidet final ein „Schlichter“ – der jeweils amtierende Gesundheitsminister.
Eine positive Weiterentwicklung im Sinne der Patienten und Ärzteschaft ist damit realistischerweise verloren und künftig nicht mehr vorhanden - schlechte Erfahrungen mit paritätischen Gremien und „neutralen“ Schlichtern hat die Ärzteschaft zuhauf gesammelt.
 
Die „Kommission“ bedeutet de facto mit der einhergehenden Änderung der Ärzteordnung zukünftig die Möglichkeit der Abwertungen der GOÄneu nach politischer Großwetterlage und führt eine freiberufliche Gebührenordnung vollkommen ad absurdum.
 
Denken Sie an die Zukunft Ihrer Patienten, Ihrer Klinik und Ihrer Praxis und lehnen Sie den schädlichen GOÄneu-Entwurf ab – er hat gravierende Nebenwirkungen und unkalkulierbare Risiken! Beachten Sie die Fakten und lassen Sie sich nicht täuschen! Laut Kammer ist die aktuelle GOÄ-Version final ausverhandelt – es gibt keine Rechtfertigung mehr gegen die Veröffentlichung mit Bepreisung!

 

Musteranschreiben an die Delegierten

Vorlage

Musterbrief zum Download