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GOÄneu Entwurf verwerfen!

BFAV bündelt den Widerstand

BFAV-Vorstandssprecher Dr. Klaus Holler will zum Erhalt und zur Verbesserung der Patientenversorgung zusammen mit den von der „desaströsen Reform“ betroffenen Kollegen den GOÄneu Entwurf abwenden. Besonders negative Auswirkungen wird es demnach für ländliche Regionen fern der Ballungsräume geben.

Am 12.09.24 wurde nach jahrelangem Stillstand ein GOÄneu-Entwurf vorgelegt. Dieser desaströse Entwurf wurde von der überwältigenden Majorität der klinischen und methodendefinierten fachärztlichen Verbände dezidiert abgelehnt. Mit Erfolg! „Diese substantielle Kritik hat ein Umdenken erzwungen,“ konstatiert Holler. So kündigt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt jetzt erneute Verbändegespräche und eine Neueinschätzung an. Wesentliche Kritikpunkte an der von Dr. Reinhardt zuletzt eigenmächtig verhandelten GOÄneu hatte zuerst der bayerische Facharztverband mit der „Regensburger Resolution“ am 18.09.24 formuliert. Laut Holler stellte der Entwurf eine Abkehr von zentralen Merkmalen einer Gebührenordnung für freie Berufe dar: Wesentliche Kritikpunkte des BFAV waren fehlende Steigerungsfaktoren, budgetierte Preiskorridore und Kontingente mit Konsequenz der „EBM-iserung“ und Entwertung der GOÄ sowie die völlig unzureichende Bepreisung.

Freier Arztberuf am Ende? 

Der bisher vorgelegte GOÄneu-Entwurf wird nach Einschätzung des BFAV zu einer massiven Beschädigung der Freiberuflichkeit und Berufsausübung der niedergelassenen Kollegen und der liquidationsberechtigten Kollegen an den deutschen Krankenhäusern und letztlich zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung führen. Nachbesserungen sind daher laut Holler unabdingbar. Als Resultat bleibe sonst „nach rund einem Jahrzehnt mangelhafter Bearbeitung einer neuen GOÄ durch die BÄK ein Scherbenhaufen, der einer umfassenden Neugestaltung bedarf.“ Ein Stillstand der Verhandlungen bedeute „eine Katastrophe für alle fachärztlichen Kollegen, denen die GOÄalt mit jahrzehntealter Bepreisung und insuffizienter Honorierung“ so Holler, die die Erfordernisse einer heute notwendigen Versorgung in einer modernen fachärztlichen Tätigkeit „hinten und vorne“ nicht mehr abbilde. Der bayerische Facharztverband fordert als Interimslösung einen signifikant über den 2,3fachem Satz erhöhten Steigerungsfaktor zeitnah zum 01.01.25 zu verabschieden, um die fachärztlichen Praxen aufrechtzuerhalten.
 

2. Regensburger Resolution   Hier zum Download

 

Autor

Dr. med. Klaus Holler
 E-Mail

Dr. Klaus Holler, HNO-Arzt, Sprecher BFAV