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GOÄ-Notbremse gezogen

BVNF- Chef fordert umgehenden Inflationsausgleich und Neuanfang mit »unverbrauchten und kompetenten Verhandlungsführern«

Es muss wohl sehr späte Einsicht und der Mut der Verzweiflung gewesen sein, welche Donnerstag Nacht die Verantwortlichen in der BÄK dazu veranlasst haben, in letzter Sekunde die Notbremse für die »GOÄ neu« zu ziehen.

Die BÄK-Führung hat damit die ärztlichen Warnungen aufgegriffen und Befürchtungen bestätigt,  letztendlich jedoch in der "Chef-Sache GOÄ" ein desaströses Bild abgeliefert.

„Es wäre für sehr viele Praxen existenzbedrohend gewesen, wenn diese verkorkste GOÄ-Reform in voller Fahrt an die Wand gedonnert wäre,“ zeigt sich Bärtl erleichtert über die späte Einsicht der Verantwortlichen und dankt allen, die uns gefolgt sind und unterstützt haben, diese Fehlentwicklung doch noch zu stoppen.

„Diese technischen Schwierigkeiten haben uns zuletzt davor bewahrt, in der Sackgasse einer Bürgerversicherung light stecken zu bleiben, aus der es kein Entrinnen gegeben hätte.“ Die offenkundige Freude von K.Lauterbach über diesen bevorstehenden Coup sollte uns Warnung genug gewesen sein!

Das vom Schicksal und dem Engagement vieler engagierter Kollegen – nicht zuletzt auch des Bundesverbandes niedergelassener Fachärzte – erzwungene Moratorium sollte nun genutzt werden, um für Transparenz bei den Ärzten zu sorgen. Wenn man allerdings einen Neustart will, dann geht das nur, wenn die Ärzteschaft selbst ihre Gebührenordnung entwickelt und dem Bundesgesundheitsminister vorlegt.

„Hierzu braucht es Verhandler, die gleichzeitig versierte Anwender der GOÄ sind und die Schwachpunkte aus praktischer Erfahrung kennen,“ sagt Bärtl. „Bis es allerdings soweit ist, muss der seit langen Jahren notwendige Inflationsausgleich jetzt umgehend eingefordert und gewährt werden. Bereits jetzt sind der Ärzteschaft durch die insuffiziente Verhandlungsführung Einkommensverluste in Höhe mehrerer Milliarden Euro entstanden. Herr Montgomery wäre daher gut beraten, bei Herrn Gröhe bis zur Vorlage einer gründlich überarbeiteten »GOÄ neu« schnellstmöglich  einen adäquaten »Inflaltionsausgleichs-Steigerungsfaktor« einzubringen, bzw. im Falle der Ablehnung eine Empfehlung zur Anwendung erhöhter Steigerungsfaktoren auszusprechen.