Direkt zum Facharzt: Neuer Selektivvertrag eröffnet Alternative zur Regelversorgung
Bayerischer Facharztverband und die Innovationskasse unterzeichnen wegweisenden Vertrag zur fachärztlichen Direktversorgung
Der Bayerische Facharztverband (BFAV) und die Innovationskasse (IK) haben den neuen Selektivvertrag „Facharzt privat“ unterzeichnet. Das innovative Versorgungsmodell eröffnet Versicherten der Innovationskasse künftig einen direkten Zugang zur fachärztlichen Versorgung – ohne Überweisung, ohne Budgetierung und mit transparenter Vergütung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Mit dem Vertrag setzen die Partner ein deutliches Signal für die Stärkung der fachärztlichen Versorgung und die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten.
„Aus der gesundheitspolitischen Idee der fachärztlichen Direktversorgung ist nun ein konkreter Vertrag geworden. Fachärztinnen und Fachärzte erhalten die Möglichkeit, ihre Leistungen außerhalb der Budgetierung zu erbringen und fair vergütet zu bekommen. Gleichzeitig profitieren die Versicherten von schnellen Zugangswegen und hoher Versorgungskompetenz“, erklärt Dr. Klaus Stefan Holler, Vorstand des Bayerischen Facharztverbandes.
Facharztkompetenz direkt und ohne Umwege
Der Selektivvertrag basiert auf dem Konzept „Facharzt direkt“, das erstmals auf dem 11. Bayerischen Fachärztetag im Oktober 2025 vorgestellt wurde. Ziel ist eine effiziente und patientenorientierte Versorgung ohne unnötige bürokratische Hürden.
Teilnehmende Versicherte der Innovationskasse können künftig unmittelbar einen Termin bei einer teilnehmenden Facharztpraxis vereinbaren. Die Behandlung erfolgt außerhalb der vertragsärztlichen Budgetierung auf Basis der GOÄ. Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bleiben weiterhin Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für die Versicherten bedeutet dies:
- Direkter Zugang zur Facharztpraxis
- Keine Überweisungspflicht
- Schnellere Terminvergabe
- Hohe Transparenz der Leistungen
- Fachärztliche Versorgung auf hohem Qualitätsniveau
Attraktive Perspektive für Facharztpraxen
Teilnehmen können zunächst alle niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte mit KV-Zulassung in Bayern. Eine bundesweite Öffnung des Vertrages ist bereits vorgesehen.
Voraussetzungen sind insbesondere:
- KV-Zulassung gemäß § 95 SGB V
- Facharztanerkennung
- GOÄ-konforme Dokumentation
- Elektronische Abrechnungsfähigkeit
- Erfüllung der ärztlichen Fortbildungspflichten
Die Teilnahme ist unkompliziert möglich und kann mit einer Frist von vier Wochen beendet werden.
Die Abrechnung erfolgt über eine externe Verrechnungsstelle. Für BFAV-Mitglieder werden die Verwaltungskosten voraussichtlich bei rund 3,5 Prozent des Abrechnungsvolumens liegen.
Keine Budgetierung – faire Honorierung
Ein zentrales Merkmal des Vertrages ist die vollständige Entkopplung von den Budgetierungsmechanismen der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der GOÄ-Arbeitstabellen des Vertrages. Damit erhalten Fachärztinnen und Fachärzte eine kalkulierbare und leistungsbezogene Honorierung ihrer ambulanten fachärztlichen Leistungen.
„Der Vertrag schafft einen neuen Versorgungsweg zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und fachärztlicher Kompetenz. Er stärkt die Freiberuflichkeit, die Therapiefreiheit und die wirtschaftliche Stabilität fachärztlicher Praxen“, betont Ralf Hermes, Vorstand der Innovationskasse.
Einschreibung startet jetzt
Der erste Einschreibezeitraum läuft bereits. Der operative Start des Vertrages ist nach den Bayerischen Sommerferien, voraussichtlich Mitte September 2026, vorgesehen.
Interessierte Fachärztinnen und Fachärzte können sich bereits jetzt als potenzielle Vertragspartner registrieren lassen und erhalten fortlaufend Informationen zur Umsetzung und Teilnahme.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Einschreibung finden Interessierte auf den Internetseite www.facharzt-privat.de
