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Bittsteller – Facharzttermin nur auf Zuweisung?

GKV-Finanzierungsgesetz ist eine Frechheit und degradiert Fachärzte zu „Bittstellern“ gesteuert von Terminservice-Zentralen und Hausärzten

Das gestern vom Bundestag beschlossene GKV-Finanzierungsgesetz ist laut Meinung des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) nicht nur ein großer Rückschlag für die Entbudgetierung medizinischer Leistungen sondern auch eine Frechheit gegenüber Patientinnen und Patienten.

Die niedergelassenen Fachärzte werden nach Einschätzung damit auf Bittstellerniveau bei Terminservicestellen und Hausärzten herabgestuft, die freie Facharztwahl in einem zentralistischen Zuweisungssystem behindert.

Das GKV-Finanzierungsgesetz passierte heute in dritter Lesung den Deutschen Bundestag. „Mit seiner Novelle zur Neupatientenregelung gaukelt der Corona- und Ankündigungs-Minister Lauterbach der Öffentlichkeit vor, auf die Proteste der Ärzte positiv reagiert zu haben,“ so kritisiert der BFAV-Vorsitzende, Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde aus Neumarkt/Opf. diese „Spaltung der Ärzteschaft. Fakt ist, dass die Neupatientenregelung als ein erster echter Schritt aus der Budgetierung
für die niedergelassenen Fachärzte von eben dem Minister kassiert wird, der sie vor zwei Jahren noch selbst vehement gefordert und miteingeführt hat.,“ wundert sich Bärtl über die Kehrtwende Lauterbachs. Mit drastischen Einschnitten kürze der Gesundheitsminister ambulante Leistungen für kranke Menschen und das ist eine Frechheit, „denn der Finanzmittelentzug muss zwangsläufig zu weniger Leistungen und längeren Wartezeiten beim Facharzt führen“ so die Befürchtung des BFAV-Chefs.

Mehr Bürokratie, mehr Protest

Das Gesetz bilde eine weitere bürokratische Hürde, für alle Patienten, die eine dringlichen Behandlung beim Facharzt brauchen. Die in letzter Minute eingebrachte Änderung, dass Fachärzte mehr Honorar bekommen sollen, wenn die Termine auf Vermittlung der Terminservicestelle oder dringliche Überweisung durch Hausärzte zustande kommen, lehnt der Vorsitzende des BFAV ab, da sie durch die massive Aufrüstung der TSS und den Umweg der Hausarztpraxen zu deutlich mehr Bürokratie führen werde. 
„Wir niedergelassenen Fachärzte dürfen uns im Interesse der Patienten nicht zu Bittstellern bei Terminservicestellen oder Hausärzten machen lassen, um die Patienten weiterhin fach- und zeitgerecht behandeln zu können, sondern wir brauchen feste und angemessene Preise.“ 
Deshalb muss der Protest weitergehen, „da es keine Effizienzreserven mehr im niedergelassenen fachärztlichen Versorgungsbereich zu heben gibt und dieses Gesetz die medizinische Versorgung der Menschen in diesem Land deutlich verschlechtern wird“ fordert Bärtl die „bisher so mutig und geschlossen aufgetretenen Berufsverbände und KVB“ auf, die Kolleginnen und Kollegen jetzt nicht im Stich zu lassen und den Protest wie angekündigt weiterzuführen. „Alles andere wäre eine Täuschung der ärztlichen Basis und bedeutet alle Kollegen im Stich zu lassen, die unserem gemeinsamen Aufruf am 10.10.22 gefolgt sind,“ appelliert Bärtl.

Dr. Wolfgang Bärtl, Vorstand BFAV