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24 Stunden Bedenkzeit für IGEL-Leistungen - Gängelung und bürokratischer Unsinn!

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) will ihren Versicherten die Inanspruchnahme sogenannter Individueller Gesundheitsleistungen (IGEL) durch eine verpflichtende 24 Stunden Einwilligungsfrist erschweren.

»Die Krankenkassen versuchen mit dieser Bevormundung, ihren Versicherten den Blick über die Mauer ihres begrenzten Angebotes zu verwehren und bauen dazu enorme bürokratische Hürden auf«, verurteilt der BFAV-Vorsitzende, Dr. Wolfgang Bärtl, »dieses durchschaubare Ablenkungsmanöver«.

Nach Ansicht des Bayerischen Facharztverbandes (BFAV) beabsichtigen die Krankenkassen damit, ihre Versicherten in ein begrenztes Leistungskorsett zu schnüren und ihnen den Zugang zu medizinisch sinnvollen Wahlleistungen erschweren.

Aus Sicht des Verbandes hätten gerade die Wahlleistungen in der Vergangenheit schon häufig die Vorreiterrolle für innovative, alternative und nebenwirkungsarme Diagnostik- und Behandlungsmethoden übernommen, die später dann auch Einzug in das Kassensystem fanden. So zeige z.B. aktuell das Dilemma bei der Knochendichtemessung das Ausmaß dieses Mangels. Trotz eindeutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse und anerkannter Leitlinien darf derzeit selbst bei Hochrisikopatienten ohne Vorliegen eines Bruches mit adäquatem Trauma die Knochendichtemessung nicht als Kassenleistung erbracht werden, sondern kann nur als Wahlleistung angeboten werden.

»Eine rechtzeitige Diagnostik mit Knochendichtemessung und daraus abgeleiteter Therapie können jedoch zahllose Brüche, große Schmerzen und letztendlich eine erhöhtes Sterberisiko vermindern.« Es ist zynisch und herzlos, diese zum Teil hochbetagten Patienten erneut aus rein formalen Gründen noch einmal extra einzubestellen, nur damit der Bürokratie genüge getan ist« erklärt Bärtl aus seiner Praxiserfahrung als Orthopäde. Vielmehr solle man den Patienten die freie Entscheidung nicht künstlich erschweren und auch die Kassenpatienten an den Entwicklungen der Medizin außerhalb der Schranken des rationierten und budgetierten Kassensystems teilhaben lassen. Der Anstieg der sogenannten Wahlleistungen um 50 % sei ein Beleg für den Bedarf und zeige den Mangel auf!

»Der Patient soll frei entscheiden dürfen, wann er welche Leistungen wünscht! Wer zu dieser Entscheidung Bedenkzeit benötigt, dem steht diese selbstverständlich schon immer zu. Wir wehren uns aber entschieden gegen diesen überbürokratischen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und erklären diesem kontraproduktiven Versuch der Gängelei zum Schaden unserer Patientinnen und Patienten eine klare Absage«, so Bärtl auf einer Fachtagung des Verbandes in Neumarkt.